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   BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82   

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BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82 (https://dejure.org/1982,3976)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1982 - 1 WB 71.82 (https://dejure.org/1982,3976)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - 1 WB 71.82 (https://dejure.org/1982,3976)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung zur Dienstleistung als Rechnungsführerfeldwebel - Darlegung des erforderlichen Feststellungsinteresses - Prozessuale Bedeutung der Rüge der verzögerten Bearbeitung der Beschwerde

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Wenn der Antragsteller, insbesondere durch sein Schreiben vom 16. April 1982, konkludent den Antrag stellen will festzustellen, daß die angefochtene Maßnahme rechtswidrig gewesen ist (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in entsprechender Anwendung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 134, 137) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74], wäre dieser Antrag unzulässig, weil der Antragsteller, obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen, das dafür erforderliche Feststellungsinteresse nicht dargelegt hat und weil auch sonst nichts dafür spricht, daß für ihn ein derartiges Feststellungsinteresse besteht.
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Dieses Begehren ist mit Ablauf der Kommandierung am 30. Oktober 1981 gegenstandslos geworden (vgl. BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72]).
  • BVerwG, 08.07.1980 - 1 WB 134.79

    Kostenerstattung bei Eintritt der Rechtshängigkeit nach Erledigung des Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Gleichwohl war der BMVg - insbesondere im Hinblick auf das Schreiben des Antragstellers vom 16. April 1982 - verpflichtet, den Antrag dem Senat vorzulegen (BVerwG NZWehrr 1981, 61; Beschluß vom 26. November 1981 - 1 WB 99/81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Der Rüge der verzögerten Bearbeitung der Beschwerde vom 15. Juni 1981 kommt keine prozessuale Bedeutung mehr zu, nachdem der BMVg den Antrag auf gerichtliche Entscheidung dem Senat nach den §§ 21, 17 Abs. 4 Satz 3 WBO vorgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschluß vom 28. April 1977 - 1 WB 115/76 - mit weiteren Nachweisen), "Untätigkeitsbeschwerde" (§ 16 Abs. 2 WBO) und "Untätigkeitsantrag" (§ 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) sind grundsätzlich nur Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen; ihre Rechtsnatur würde verkannt, wenn darin ein Mittel zur gerichtlichen Disziplinierung der mit der Sachbehandlung befaßten Offiziere wegen Säumnis in der Bearbeitung von Beschwerden oder zur gerichtlichen Feststellung einer solchen Säumnis erblickt würde (BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 115.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Der Rüge der verzögerten Bearbeitung der Beschwerde vom 15. Juni 1981 kommt keine prozessuale Bedeutung mehr zu, nachdem der BMVg den Antrag auf gerichtliche Entscheidung dem Senat nach den §§ 21, 17 Abs. 4 Satz 3 WBO vorgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschluß vom 28. April 1977 - 1 WB 115/76 - mit weiteren Nachweisen), "Untätigkeitsbeschwerde" (§ 16 Abs. 2 WBO) und "Untätigkeitsantrag" (§ 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) sind grundsätzlich nur Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen; ihre Rechtsnatur würde verkannt, wenn darin ein Mittel zur gerichtlichen Disziplinierung der mit der Sachbehandlung befaßten Offiziere wegen Säumnis in der Bearbeitung von Beschwerden oder zur gerichtlichen Feststellung einer solchen Säumnis erblickt würde (BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.05.1971 - I WB 163.69

    Versetzung eines dienstunfähigen Divisionsarztes bei der Bundeswehr - Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Da der Soldat durch diese Rechtsbehelfe hinreichend gegen verzögerliche Sachbearbeitung durch den Vorgesetzten geschützt ist, bedarf es für den neben dem eigentlichen Begehren gestellten zusätzlichen Antrag, die Rechtswidrigkeit der Verzögerung bei der Vorlage des Antrages auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts festzustellen, des Nachweises eines berechtigten Interesses an dieser Feststellung (BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 WB 163/69).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 204.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Wenn der Antragsteller dagegen seinen ursprünglichen Aufhebungsantrag weiterverfolgen will, wäre dieser an sich zulässige, aber trotz Hinweises auf die Rechtslage nicht für erledigt erklärte Antrag nunmehr offensichtlich unbegründet geworden und deshalb zurückzuweisen (BVerwG Beschluß vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 204/77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 1 WB 99.81

    Außergerichtlicher Vergleich - Kostenerstattung - Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
    Gleichwohl war der BMVg - insbesondere im Hinblick auf das Schreiben des Antragstellers vom 16. April 1982 - verpflichtet, den Antrag dem Senat vorzulegen (BVerwG NZWehrr 1981, 61; Beschluß vom 26. November 1981 - 1 WB 99/81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 106.82

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidungen des Personalstammamtes der Bundeswehr (PSABw)

    Der Rüge der verzögerten Bearbeitung der Beschwerde vom 5. Oktober 1981 kommt keine prozessuale Bedeutung mehr zu, nachdem der BMVg den Antrag auf gerichtliche Entscheidung dem Senat nach den §§ 21, 17 Abs. 4 Satz 3 WBO vorgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Juli 1982 - 1 WB 71/82 - m.w.H.).
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